Wäscheleine mit Kindersocken und Geldscheinen

Kinder von Alleinerziehenden im System der existenzsichernden Leistungen

Kinder von alleinerziehenden Eltern sind von Armut bedroht. Dies bestätigt seit Jahren jede Studie, zuletzt der 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung.

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlüsselt die Bundesregierung nun auf, in welcher Höhe existenzsichernde Leistungen – Unterhaltsvorschuss, Wohngeld und Bildungspaket – von Alleinerziehenden bzw. deren Kindern bezogen wurden:

  • 641.320 Kinder alleinerziehender Eltern Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (Stand Ende Dezember 2017).
  • 266.000 Kinder haben in Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (sog. Bildungspaket) bezogen.
  • Rund 130.000 Kinder alleinerziehender Elternteile haben im Jahr 2016 Wohngeld bezogen.

Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2531) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit.

Im Koalitionsvertrag ist ein Maßnahmenpaket zur Verringerung der Kinderarmut vereinbart – so die Bundesregierung in ihrer Antwort. Ein besonderes Augenmerk soll auf einkommensschwache Familien, insbesondere auch Alleinerziehende und kinderreiche Familien, gelegt werden. Es soll dabei insbesondere auch geprüft werden, wie Kinderzuschlag, Wohngeld, Kindesunterhalt und/oder Unterhaltsvorschuss besser aufeinander abgestimmt werden können, um Schnittstellenprobleme zu minimieren.

Hintergrund dieses Koalitionsplanes: Seit der Unterhaltsvorschussreform im Juli 2017 treten immer wieder Schnittstellenprobleme auf, die zu einer finanziellen Schlechterstellung der Alleinerziehenden führt. So wird beispielsweise der vorrangig zu beantragende Unterhaltsvorschuss voll auf den Kinderzuschlag angerechnet, was zu einem Wegfall der Leistung führen kann. Auch beim Wohngeld zählt der Unterhaltsvorschuss mit zum Haushaltseinkommen und wirkt anspruchsmindernd.

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