Wort Pflege mit Würfeln gebildet

Landespflegegeld in Bayern

Bayern bringt Verbesserungen bei der Pflege auf den Weg: In der Kabinettssitzung vom 10. April 2018 wurde ein Pflegepaket beschlossen, das den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen in Bayern helfen soll.

Landespflegeld in Höhe von 1000 Euro jährlich ab dem Spätsommer 2018. Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Bayern
  • Pflege zuhause durch nichterwerbstätige Pflegepersonen
  • Mindestens Pflegegrad 2, der im Zeitpunkt der Antragstellung bereits festgestellt sein muss

Errichtung eines Landesamtes für Pflege zur Aufgabenbündelung: Dazu gehören insbesondere pflegefachliche Themen, die Hospiz- und Palliativversorgung sowie der Vollzug des Landespflegegelds. Der Sitz des Landesamtes wird noch gesondert festgelegt.

Hospiz- und Palliativversorgung: Die Versorgungsangebote – auch in der stationären Pflege – sollen innerhalb der nächsten fünf Jahre verdoppelt werden.

Förderung neuer bedarfsgerechter Pflegeplätze: Hierzu wird eine Investitionskostenförderung für jährlich 1000 stationäre Pflegeplätze in Höhe von 60 Millionen Euro pro Jahr eingeführt.

Ausbau von Kurzzeitpflegeplätzen: Mit einer jährlichen Unterstützung von 5 Millionen Euro werden Kurzzeitpflegeplätze in professionellen Einrichtungen gefördert. Dadurch sollen mindestens 500 neue Plätze für die Kurzzeitpflege in Bayern geschaffen werden.

Quelle: Bericht aus der Kabinettssitzung vom 10.04.2018

Abbildung im Beitrag: fotalia.com – Tatjana Balzer